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   OLG Brandenburg, 11.01.2008 - 1 Ws 319/07   

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https://dejure.org/2008,24541
OLG Brandenburg, 11.01.2008 - 1 Ws 319/07 (https://dejure.org/2008,24541)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2008 - 1 Ws 319/07 (https://dejure.org/2008,24541)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2008 - 1 Ws 319/07 (https://dejure.org/2008,24541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Aussetzung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die Begutachtung des Betroffenen im Rahmen der Überprüfungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67e Strafgesetzbuch (StGB)

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § ... 21; ; StGB § 67 d Abs. 2; ; StGB § 67 d Abs. 6 Satz 1; ; StGB § 67 e; ; StPO § 311; ; StPO § 454 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 463; ; StPO § 463 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 463 Abs. 4; ; StPO § 463 Abs. 4 Satz 4; ; BbgPsychKG § 37 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2008 - 1 Ws 319/07
    Bei der Auslegung dieser Soll-Vorschrift ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des in der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus liegenden Freiheitsentzuges umso strenger sind, je länger die Unterbringung andauert (vgl. BVerfG NJW 1995, 3048).
  • OLG Oldenburg, 07.09.2007 - 1 Ws 481/07

    Voraussetzungen und Höchstfrist der Einholung eines anstaltsfernes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2008 - 1 Ws 319/07
    Jedenfalls bei einer fünf Jahre deutlich übersteigenden Dauer einer Unterbringung, bei der bislang noch kein anstaltsfremdes Sachverständigengutachten eingeholt wurde, und bei der die Erwartung künftiger rechtswidriger Taten und die darauf beruhende andauernde Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit auch nicht - etwa wegen der Art der psychischen Erkrankung - völlig unzweifelhaft vorliegen, ist die genannte Soll-Vorschrift deshalb dahin auszulegen, dass ein externes Sachverständigengutachten eingeholt werden muss (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 7. September 2007 - 1 Ws 481/07 - nach juris).
  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    (6) Ob ein Abweichen von der gesetzlichen Regelanordnung dann gerechtfertigt ist, wenn die fortbestehende Gefährlichkeit der untergebrachten Person für die Allgemeinheit "völlig unzweifelhaft" ist (in diesem Sinne wohl: OLG Oldenburg, Beschluss vom 7. September 2007 - 1 Ws 481/07 -, NStZ 2008, S. 225; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 1 Ws 319/07 -, juris, Abs.-Nr. 8; vgl. andererseits: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 401/08 -, NStZ-RR 2008, S. 292; LG Hildesheim, Beschluss vom 24. April 2008 - 23 StVK 184/08 -, juris, Abs.-Nr. 11), wird man angesichts der mit der Neuregelung des § 463 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO beabsichtigten strikten Prozeduralisierung der Sachverhaltsaufklärung in Zweifel ziehen müssen.
  • OLG Koblenz, 14.05.2014 - 2 Ws 248/14

    Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Der früher anerkannte Ausnahmetatbestand der zweifelsfrei fortbestehenden Gefährlichkeit des Verurteilten (vgl. OLG Oldenburg 1 Ws 481/07 v. 7.9.2007 - NStZ 2008, 225; OLG Brandenburg 1 Ws 319/07 v. 11.1.2008 - juris Rn. 8) lässt sich nach Auffassung des Senats mit der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbaren (so auch Paeffgen, in: SK-StPO 4. Aufl. Bd. 8 § 463 Rn. 9b).
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